MIET- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN
AS OF 19/03/19
- Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden Wörter und Ausdrücke in diesen Bedingungen die folgende Bedeutung: -
(i) 'ÄúDiese Bedingungen'Äù Bezeichnet die hierin enthaltenen Miet- und Verkaufsbedingungen.
(ii) 'ÄúDas Unternehmen'Äù bedeutet A T Communications Ltd, Registernummer 3768521 oder AT Communications Europe Limited, Registernummer 3047562
(iii) 'ÄúDer Mieter'Äù Bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die zugestimmt hat, die Ausrüstung zu mieten oder die Ausrüstung oder Dienstleistungen von der Gesellschaft zu kaufen.
(iv) 'ÄúDie Ausrüstung'Äù Bezeichnet die in einem Angebot spezifizierte Ausrüstung zusammen mit (falls vorhanden) dem spezifizierten Zubehör und den Flightcases sowie allen Teilen derselben.
(v) 'ÄúDer/die Techniker'Äù Bezeichnet den/die Angestellten oder Unterauftragnehmer des Unternehmens (falls vorhanden), der/die mit der Ausrüstung beliefert wird/werden, um diese zu bedienen, wobei die Anzahl (falls vorhanden) umseitig angegeben wird.
(vi) 'ÄúDer Vertrag'Äù Bezeichnet den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Mieter über die Miete der Ausrüstung.
- Der Vertrag unterliegt diesen Bedingungen, die alle früheren schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen, Zusicherungen und Vereinbarungen ersetzen, und keine Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind für das Unternehmen verbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Angestellten oder Vertreter des Unternehmens unterzeichnet. Vom Mieter vorgeschlagene Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von oder im Namen des Unternehmens in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Absatzes vereinbart wurden, und im Falle eines Widerspruchs zwischen solchen Bedingungen und diesen Bedingungen haben letztere Vorrang. Die Schriftform schließt Fax, E-Mail und andere vergleichbare Kommunikationsmittel ein.
- Das Unternehmen ist bestrebt sicherzustellen, dass die Ausrüstung zum Zeitpunkt der Lieferung an den Mieter oder der Abholung durch den Mieter in einwandfreiem Zustand ist, aber es liegt in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass die Ausrüstung in jeder Hinsicht (einschließlich Typ und Zustand) für den Zweck, für den sie gemietet wird, vollständig geeignet ist. Bei der Lieferung oder Abholung wird die Ausrüstung vom Mieter untersucht und überprüft, bevor sie in Gebrauch genommen wird. Falls sich herausstellt, dass sie defekt oder mangelhaft ist, wird sie ersetzt oder die Mängel werden von der Firma ohne zusätzliche Kosten behoben. Der Mieter ist verpflichtet, die Ausrüstung sachkundig und ordnungsgemäß zu benutzen oder benutzen zu lassen und sie auf eigene Kosten in gutem und einwandfreiem Zustand zu halten (abgesehen von normaler Abnutzung) und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Der Mieter wird weder das äußere Gehäuse (falls vorhanden) der Ausrüstung oder irgendein Element oder einen Teil davon öffnen noch in irgendeiner Weise in die Ausrüstung oder deren Mechanismus oder irgendwelche Namensschilder oder Zeichen oder Seriennummern darauf eingreifen und die Ausrüstung nicht den Elementen (insbesondere Salzwasser und Spritzwasser) aussetzen und die Ausrüstung in jeder Hinsicht geschützt halten. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung der Ausrüstung, einschließlich des Verlusts oder der Beschädigung aufgrund von Unkenntnis oder Missbrauch der Ausrüstung, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung wurde durch vorsätzliche Unterlassung oder vorsätzliches Fehlverhalten der Techniker verursacht. Der Mieter darf die Ausrüstung nicht reparieren oder zu reparieren versuchen oder einen Dritten bitten, die Ausrüstung zu reparieren oder zu versuchen, sie zu reparieren.
- Jeder Auftrag oder jede Anweisung, die der Mieter dem Unternehmen zu erteilen hat, muss von ihm oder seinem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter schriftlich erteilt werden. Wenn sie mündlich erteilt werden, müssen sie dem Unternehmen innerhalb von drei Tagen schriftlich bestätigt werden. Das Unternehmen haftet nicht für die Folgen von Ungenauigkeiten oder Missverständnissen, die sich aus Bestellungen oder Anweisungen des Mieters ergeben, die das Unternehmen nicht schriftlich erhalten oder bestätigt hat. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für alle Erklärungen, Darstellungen, Bestellungen, Anweisungen, Anleitungen oder Ratschläge, die er gegenüber einem Techniker abgibt oder erteilt.
- Die Ausrüstung wird zu einem Zeitpunkt und an einem Ort geliefert und abgeholt, die zwischen dem Unternehmen und dem Mieter vereinbart werden. Bei Lieferung an den Mieter gilt die Unterschrift einer Person, die vorgibt, ein Mitarbeiter des Mieters zu sein, als ausreichender Nachweis für die Lieferung. Das Unternehmen bemüht sich nach besten Kräften um die Einhaltung von Zeitplänen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Nichtlieferung von Ausrüstungsgegenständen oder das Nichterscheinen von Technikern zu einer bestimmten Uhrzeit oder einem bestimmten Datum oder innerhalb einer bestimmten Frist nach Eingang der Bestellung. Das Unternehmen haftet nicht für Verspätungen, die auf unvorhergesehene Umstände oder auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskonflikte und Transportverzögerungen.
- Sofern nichts anderes schriftlich zwischen dem Unternehmen und dem Mieter vereinbart wurde, ist der Mieter dafür verantwortlich, die Ausrüstung bei Beendigung des Mietverhältnisses an das Unternehmen zurückzugeben. Wenn das Unternehmen zustimmt, die Ausrüstung bei Beendigung des Mietverhältnisses abzuholen, bleibt der Mieter voll verantwortlich für die Sicherheit, die Reparatur und den Zustand (vorbehaltlich des Vorgenannten) der Ausrüstung, bis sie im Besitz des Unternehmens ist.
- Während der Dauer des Vertrages zahlt der Mieter an das Unternehmen als Miete für die Überlassung der Geräte und der Techniker die im jeweils aktuellen Mietkatalog des Unternehmens angegebenen Mietgebühren oder andere zwischen dem Unternehmen und dem Mieter schriftlich vereinbarte Mietgebühren. Um Zweifel auszuschließen, haftet der Mieter fÃ?r die Zahlung der MietgebÃ?hren ab dem Zeitpunkt, fÃ?r den die AusrÃ?stung bestellt wurde (dies ist der Beginn der Mietzeit), bis entweder (i) zum Zeitpunkt der RÃ?ckgabe der AusrÃ?stung an das Unternehmen oder (ii) falls die AusrÃ?stung verloren geht oder gestohlen wird oder anderweitig unauffindbar ist oder beschÃ?digt wird, in jedem Fall bis zum Zeitpunkt des Ersatzes oder der Reparatur, und das Unternehmen verpflichtet sich, die AusrÃ?stung so schnell wie möglich zu ersetzen oder zu reparieren. Ein Zeitraum von 24 Stunden oder ein Teil davon gilt als ein Tag der Miete.
- Die Ausrüstung darf nicht vom vereinbarten Lieferort entfernt werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschaft darf die Ausrüstung nicht für ungewöhnliche oder gefährliche Aufgaben verwendet, aus dem Vereinigten Königreich herausgenommen oder vom Boden aus mitgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um einen regulären Linienflug einer von der I.A.T.A. anerkannten Fluggesellschaft. Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einholung aller Zollabfertigungslizenzen und -genehmigungen, die erforderlich sind, um die Ausrüstung aus dem Vereinigten Königreich herauszunehmen. Geht eine aus dem Vereinigten Königreich mitgenommene Ausrüstung verloren, wird sie beschädigt oder geht kaputt und die Gesellschaft erklärt sich bereit, dieselbe oder eine ähnliche Ausrüstung zu ersetzen, so erstreckt sich die Haftung der Gesellschaft nur auf die Lieferung der Ersatzausrüstung an eine Adresse im Vereinigten Königreich, wenn diese ursprünglich geliefert wurde. Bei Abholung durch den Mieter erstreckt sich die Haftung des Unternehmens nur auf die Abholadresse.
- Zusätzlich zu den Mietkosten für die Ausrüstung hat der Mieter alle Lieferkosten zu zahlen.
- Wenn die Ausrüstung vom Mieter gekauft wird, wird die Ausrüstung verkauft, wie sie gesehen wurde, und es liegt in der Verantwortung des Mieters, sich zu vergewissern, dass die Ausrüstung funktioniert und für seine Anforderungen geeignet ist. Das Eigentum an den Waren geht erst nach deren Bezahlung über.
- Der Mieter zahlt die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe auf und zusätzlich zu allen Gebühren, die der Mieter gemäß den Vertragsbedingungen an das Unternehmen zu zahlen hat.
- Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Unternehmen im Falle der Stornierung einer Bestellung durch den Mieter zur Verfügung stehen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Stornierungsgebühr wie folgt zu erheben: 24 Stunden (oder weniger) vor dem vereinbarten Zeitpunkt vor der Auslieferung der Ausrüstung - den vollen Vertragswert. 48 Stunden (oder weniger) vor dem vereinbarten Zeitpunkt für die Lieferung der Ausrüstung - 50 % des Vertragswerts. 72 Stunden (oder weniger) vor dem vereinbarten Zeitpunkt für die Lieferung der Ausrüstung - 25 % des Vertragswerts. Reisen, Hotelreservierungen, besondere Einrichtungen oder Arbeitskräfte, die im Voraus im Namen des Mieters gebucht wurden, werden im Falle einer Stornierung in voller Höhe in Rechnung gestellt.
- Alle Miet- und sonstigen Gebühren sind netto und, sofern nichts anderes schriftlich zwischen dem Unternehmen und dem Mieter vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Wenn eine Miete oder ein sonstiger Betrag, der dem Unternehmen zusteht, vom Mieter nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlt wird, ist der Mieter verpflichtet, Zinsen auf eine solche Miete oder einen sonstigen Betrag zum Satz von (8 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Lloyds Bank PLC) von Zeit zu Zeit während des Zeitraums zu zahlen, in dem Zinsen vom Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum zu zahlen sind.
- Die Gewährung von Skonto ist an die vollständige Zahlung innerhalb der vereinbarten Fristen gebunden. Bei Zahlungsverzug wird eine zusätzliche Rechnung über den entgangenen Rabatt ausgestellt.
- Die an den Mieter vermietete Ausrüstung verbleibt zu jeder Zeit im Eigentum des Unternehmens und der Mieter hat kein Recht, Titel oder Interesse daran, außer dem eines Mieters gemäß diesen Bedingungen. Der Mieter darf die Ausrüstung oder Teile davon nicht verkaufen oder zum Verkauf anbieten, sie mit einer Hypothek belasten, verpfänden, untervermieten, verleihen oder anderweitig mit der Ausrüstung oder Teilen davon handeln oder mit den Interessen des Mieters gemäß diesen Bedingungen handeln, die dem Mieter persönlich zustehen, und der Mieter wird die Ausrüstung in seinem eigenen Besitz für seinen eigenen Gebrauch behalten und nicht zulassen, dass ein Pfandrecht oder eine andere Belastung in Bezug auf dieselbe entsteht.
- Der Betrag der Kaution (falls vorhanden) wird dem Mieter ohne Zinsen zurückerstattet, wenn die Ausrüstung an das Unternehmen zurückgegeben wurde und alle Gebühren und sonstigen Gelder, die dem Unternehmen gemäß den Vertragsbedingungen zustehen, bezahlt wurden.
- Der Vertrag kann durch schriftliche Mitteilung des Unternehmens an den Mieter mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt, nämlich wenn der Mieter die fälligen Gebühren nicht innerhalb von sieben Tagen nach deren Fälligkeit bezahlt (unabhängig davon, ob sie angefordert wurden oder nicht) oder eine andere dieser Bedingungen nicht beachtet oder erfüllt, oder wenn der Mieter eine Konkurshandlung begeht oder als Unternehmen in Liquidation geht oder ein Konkursverwalter für sein gesamtes oder einen Teil seines Unternehmens oder seines Vermögens bestellt wird oder eine Vereinbarung mit oder eine Abtretung zugunsten des Unternehmens trifft. Wenn der Mieter Konkurs anmeldet oder als Unternehmen in Liquidation geht oder ein Konkursverwalter oder Verwalter für sein gesamtes oder einen Teil seines Unternehmens oder seines Vermögens bestellt wird oder wenn er einer Konkursverfügung unterliegt oder einen Vergleich mit den Gläubigern des Mieters schließt oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger des Mieters vornimmt oder wenn eine Pfändung des Eigentums des Mieters erfolgt oder angedroht wird oder wenn der Mieter die Ausrüstung zurücklässt.
- Die Beendigung des Vertrages und des dadurch entstandenen Mietverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, berührt keine anderen Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens gegenüber dem Mieter, und unbeschadet der Allgemeingültigkeit dieser Bestimmungen berührt sie nicht das Recht des Unternehmens, vom Mieter alle Mietgebühren und sonstigen Gelder zurückzufordern, die dem Unternehmen zum Zeitpunkt einer solchen Entscheidung zustehen, und berührt nicht das Recht des Unternehmens, vom Mieter Schadensersatz für einen Verstoß gegen diese Bedingungen zu verlangen.
- Jede zeitliche oder sonstige Nachsicht, die das Unternehmen dem Mieter gewährt, beeinträchtigt nicht die Rechte des Unternehmens aus dem Vertrag.
- Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Mieter oder einem Dritten für Ansprüche in Bezug auf entgangenen Gewinn, besondere Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art oder haftet nicht für Verluste oder Schäden an Personen oder Eigentum, unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt aus der Vermietung oder Nutzung der Ausrüstung durch den Mieter entstehen.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Auftrag des Mieters ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben und das Interesse des Unternehmens an der Ausrüstung und dem Vertrag abzutreten oder anderweitig damit umzugehen.
- Dem Mieter wird empfohlen, keine Originalmaterialien in oder in Verbindung mit der Nutzung der Ausrüstung zu verwenden, und das Unternehmen kann keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung dieser Materialien übernehmen.
- Die Techniker können im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Vermieter mit Informationen über die Geschäftstätigkeit des Vermieters in Berührung kommen. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle diese Informationen absolut vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen.
- Etwaige Druck- oder Schreibfehler oder Auslassungen in den von der Gesellschaft herausgegebenen Dokumenten können ohne Haftung der Gesellschaft berichtigt werden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest der betreffenden Bestimmung davon nicht berührt.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte und diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von England.
- Alle Verträge gelten als teilbar. Jede Lieferung kann nach dem Ermessen der Gesellschaft als ein separater Vertrag angesehen werden und wird separat in Rechnung gestellt; jede Rechnung für eine Lieferung ist in voller Höhe gemäß den hierin vorgesehenen Zahlungsbedingungen zu zahlen, ohne Bezugnahme auf und ungeachtet eines Mangels bei der Lieferung einer anderen Tranche.
VERSICHERUNG
(i) Der Mieter verpflichtet sich, die gesamte von der Gesellschaft gelieferte Mietausrüstung zum vollen Wiederbeschaffungswert gegen physischen Verlust oder Beschädigung zu versichern, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Ausrüstung die Geschäftsräume der Gesellschaft verlässt, bis zu ihrer Rückgabe an die Geschäftsräume der Gesellschaft, oder ab dem Zeitpunkt, an dem sie geliefert wird, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie von der Gesellschaft oder dem Techniker beim Mieter abgeholt wird. Eine solche Versicherung kann nach Wahl des Mieters entweder durch den Mieter oder durch das Unternehmen im Namen des Mieters abgeschlossen werden. Wenn der Mieter eine Versicherung abschließt, hat er dafür zu sorgen, dass das Interesse des Unternehmens von den Versicherern vermerkt wird, und er hat das Unternehmen entsprechend zu benachrichtigen und weitere Einzelheiten über die Police(n) mitzuteilen, die das Unternehmen verlangen kann. Angaben zu den Wiederbeschaffungswerten werden von der Gesellschaft auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Jede vom Mieter abgeschlossene Versicherung darf nicht ungünstiger sein als die Versicherung des Unternehmens.
(ii) Wenn der Mieter keine eigene Versicherung abschließt, muss er die Gesellschaft davon in Kenntnis setzen, bevor die gemietete Ausrüstung das Gelände der Gesellschaft verlässt, und die Gesellschaft wird im Namen des Mieters eine den Versicherungsbedingungen entsprechende Versicherung abschließen. Die Höhe der Versicherungsprämie wird in Form eines Prozentsatzes des Mietpreises der Ausrüstung berechnet und kann von Zeit zu Zeit variieren. Es ist zu beachten, dass der Mieter die ersten 750 Euro jedes Schadensfalls zu zahlen hat und dass der Versicherungsschutz, den das Unternehmen abschließen kann, zwar die maximale Deckung darstellt, die unter den gegenwärtigen Bedingungen allgemein verfügbar ist, der Mieter aber dennoch ohne Einschränkung für zusätzliche Mietgebühren und für alle Verlustrisiken oder Schäden (einschließlich z. B. Kriegsrisiken) haftbar bleibt. Die Kosten für diese Versicherung werden dem Mieter vom Unternehmen in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, alle wesentlichen Umstände, die sich auf diese Versicherung auswirken, in vollem Umfang offenzulegen (z. B. Übersee- oder gefährliche oder anormale Nutzung oder Nutzung, bei der die Ausrüstung der Witterung ausgesetzt ist, oder Nutzung im Nichtlinienflugverkehr) und nichts zu tun oder zu unterlassen, was die Ungültigkeit dieser Versicherung zur Folge hätte. Eine solche Mitteilung muss per Einschreiben an die Gesellschaft erfolgen oder bestätigt werden, damit sie so rechtzeitig eingeht, dass die Versicherer konsultiert werden können.
(iii) Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung muss der Mieter das Unternehmen so schnell wie möglich innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts muss die Polizei bei der ersten Gelegenheit informiert werden, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz.
a t communications ltd | unit 5 landsberg | lichfield road ind. estate | tamworth | staffordshire | b79 7xb
t: 01827 301010 | f: 01827 301019 | e: atc@atcomms.co.uk | w: actoldsiteforref.kinsta.cloud
eingetragen in england und wales nr: 3768521 | umsatzsteuer eingetragen nr: 72984675
a t communications ltd |649 river gardens | north feltham trading estate | middlesex | tw14 0rb
t: 0207 940 5353 | e: atclondon@atcomms.co.uk | w: actoldsiteforref.kinsta.cloud
eingetragen in England und Wales Nr.: 3768521 | MwSt. registriert Nr.: 72984675
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